Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
- Diese AGB regeln die Nutzung der Software „MediPulse“, die von der Pulse Technologies GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 298057, mit Sitz in der Augustenstraße 87, 80798 München, vertreten durch die Geschäftsführer Alexander Baule und Kolja Schmid, zur Verfügung gestellt wird.
- Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen der Pulse Technologies GmbH und Inhabern bzw. Geschäftsführern von Arztpraxen, Krankenhäusern oder anderen Unternehmen der Gesundheitsbranche im Sinne des § 14 BGB (künftig: Kund:innen) zustande. Der Abschluss eines Vertrags mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
- Die uneingeschränkte Anerkennung dieser AGB erfolgt durch ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen vor der erstmaligen Nutzung der Software sowie darauf folgend durch deren Inanspruchnahme.
- Von diesen AGB abweichende, entgegenstehende oder über diese AGB hinausgehende Bedingungen der Kund:innen werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt ebenfalls, wenn Kund:innen auf ihre eigenen Bedingungen verweisen und die Pulse Technologies GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zwischen der Pulse Technologies GmbH und den Kund:innen, insbesondere Rahmenvereinbarungen mit Trägern mehrerer Standorte, gehen diesen AGB vor, soweit sie in Textform getroffen wurden.
2. Angebot und Inhalte
- Die Pulse Technologies GmbH bietet mit MediPulse eine innovative Softwarelösung, die als digitaler Geschäftsführer für Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) fungiert. Die Plattform bietet einen granularen Echtzeit-Überblick über finanzielle Kennzahlen und betriebliche Prozesse, indem sie verschiedene Datenquellen (nachfolgend auch: Drittanbieter) integriert. Dazu zählen insbesondere
- Praxissoftware: Automatisierter und anonymisierter Export sowie Analyse von Leistungsdaten (KV, PKV, BG, IGeL),
- Bankkonten: Darstellung aller Zu- und Abgänge durch Anbindung der Praxiskonten.
- Die Nutzung der Software erfolgt in Form eines Abonnementmodells mit unterschiedlichen Leistungspaketen, die den Kund:innen je nach Bedarf zur Verfügung stehen. Die genauen Inhalte und Funktionalitäten werden individuell in den jeweiligen Vertragsunterlagen festgelegt.
- Die Pulse Technologies GmbH plant bereits, die Software perspektivisch um weitere Schnittstellen zu Drittanbietern zu verknüpfen (künftig: erweiterter Nutzungsumfang), wie z. B.:
- Steuer- und Abrechnungssoftware (z. B. DATEV): Direkter Zugriff auf Buchungen und Personalverwaltung zur genauen Zuweisung von Aufwänden.
- Weitere Schnittstellen zu relevanten Datenquellen, wie z. B. Terminbuchungsdienste (z. B. Jameda, Doctolib).
3. Vertragsschluss und Nutzung
- Der Vertrag zwischen Pulse Technologies GmbH und den Kund:innen kommt durch Registrierung auf der Plattform und nur mit ausdrücklicher Akzeptanz dieser AGB zustande.
- Die Buchung zusätzlicher, kostenpflichtiger Leistungspakete erfordert eine gesonderte Bestätigung durch die Kund:innen auf der Plattform unter ausdrücklicher Akzeptanz dieser AGB.
- Die Nutzung der Software setzt voraus, dass auf dem Praxisserver eine Komponente der Pulse Technologies GmbH installiert wird (nachfolgend: „Connector“), die lesend auf die Datenbank des Praxisverwaltungssystems zugreift. Die Software selbst wird als Webanwendung bereitgestellt. Der Installationsprozess erfolgt durch einen Systemadministrator per Fernzugriff oder durch eigenständige Installation der Kund:innen unter Anleitung der Pulse Technologies GmbH.
- Die Kund:innen sind verpflichtet, die Software sachgemäß zu nutzen und sich an die technischen und betrieblichen Vorgaben zu halten. Die Nutzung für unzulässige oder rechtswidrige Zwecke ist untersagt.
- Die Vertragssprache ist Deutsch.
- Diese AGB werden nach dem Vertragsschluss nicht gespeichert. Die jeweils aktuellen AGB stehen den Kund:innen über die Homepage (https://www.medipulse.de/) unter dem Hauptmenüpunkt „Rechtliches“ jederzeit zur Einsichtnahme zur Verfügung.
4. Nutzungsrechte
- Die Pulse Technologies GmbH räumt den Kund:innen für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang für die eigenen betrieblichen Zwecke ihrer Praxis, ihres Medizinischen Versorgungszentrums oder ihrer sonstigen Einrichtung über das Internet zu nutzen.
- Der Umfang der Nutzung bemisst sich nach dem gebuchten Leistungspaket und nach der Zahl der Vollzeitäquivalente der Kund:innen. Erhöht sich die Zahl der Vollzeitäquivalente dauerhaft, teilen die Kund:innen dies der Pulse Technologies GmbH mit; die Vergütung richtet sich ab dem folgenden Abrechnungszeitraum nach den vereinbarten Preisen für den größeren Umfang.
- Die Software wird nicht überlassen, sondern als Webanwendung bereitgestellt. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quell- oder Objektcodes besteht nicht. Der Connector nach Ziffer 3 darf ausschließlich auf Systemen der Kund:innen und ausschließlich zum Betrieb der Software eingesetzt werden.
- Nutzungsberechtigt sind die Kund:innen sowie ihre Beschäftigten und die für sie tätigen Berufsträger:innen, jeweils im Rahmen ihrer Aufgaben. Die Kund:innen dürfen die Software Dritten weder zur Nutzung überlassen noch sie vermieten oder weiterveräußern und mit ihr keine Dienstleistungen für Dritte erbringen.
- Bearbeitungen, Dekompilierungen und sonstige Rückentwicklungen der Software sind unzulässig; § 69 e des Urheberrechtsgesetzes bleibt unberührt.
- Auswertungen und Berichte, welche die Kund:innen mit der Software erzeugen, stehen ihnen frei zur Verfügung. Rechte an der Software selbst erwerben sie nicht.
5. Systemvoraussetzungen
- Der:Die Kund:in muss über einen Zugang zum Internet mit einer hinreichend schnellen Datenübertragung verfügen.
- Der:Die Kund:in muss geeignete Maßnahmen zum Schutz der von ihm:ihr zur Nutzung der Software eingesetzten Systeme ergreifen, um die Sicherheit und Integrität der von der Pulse Technologies GmbH eingesetzten Systeme zu gewährleisten.
- Der:Die Nutzer:in ist verpflichtet, die Systemvoraussetzungen so zu pflegen, dass die Bereitstellung einer neuen Version der Software jederzeit möglich ist. Soweit die Pulse Technologies GmbH nicht in der Lage ist, Wartung und Pflege für die Software zu erbringen, weil die Systemvoraussetzungen nicht gepflegt sind, ist sie insoweit von ihrer Leistungspflicht und etwaigen Neben(leistungs)pflichten befreit.
6. Obliegenheiten der Kund:innen
- Eine Nutzung der Software dient lediglich dem granularen Echtzeit-Überblick über finanzielle Kennzahlen und betriebliche Prozesse. Eine Beratungsleistung ist hiermit nicht verbunden.
- Die Nutzung der Software durch außerhalb des Betriebes stehende Dritte ist unzulässig.
- Kund:innen verpflichten sich dazu, bei der Nutzung der App ausschließlich wahre und zutreffende Angaben zu machen. Dies betrifft insbesondere Angaben zur Person (Name oder Firma, Geschäftssitz, Zahlungsdaten). Kund:innen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen die Verantwortung für die Richtigkeit aller von ihrer Seite getätigten Angaben selbst obliegt.
- Die Nutzung dieser Software ist insbesondere zur Beratung Dritter untersagt.
- Bei der Nutzung der Software besteht die Obliegenheit des:der Kund:in, die Grundsätze der Sicherheit in der Informationstechnologie zu wahren, also insbesondere sichere Passwörter zu nutzen, Login-Daten nicht weiterzugeben und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Der:Die Kund:in ist für den Umgang mit seinen:ihren Zugangsdaten allein verantwortlich. Er:Sie verantwortet auch Handlungen, die durch Dritte mit seinen:ihren Zugangsdaten durchgeführt werden. Dies gilt selbst dann, wenn er:sie davon keine Kenntnis hatte. Sollte dem:der Kund:in ein unbefugter Zugriff durch Dritte bekannt sein oder ein solcher vermutet werden, ist die Pulse Technologies GmbH hierüber umgehend zu informieren.
- Die Pulse Technologies GmbH behält sich vor, Anforderungen an die Mindestlänge und Sicherheit von Passwörtern aufzustellen, zusätzliche Zugangsvoraussetzungen einzuführen und Zugänge bei auffälligem Nutzungsverhalten umgehend zu sperren.
7. Verfügbarkeit und Service Level
- Die Pulse Technologies GmbH stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 98 % je Kalendermonat bereit. Maßgeblich für die Messung ist der Übergabepunkt zwischen dem Rechenzentrum und dem Internet.
- Als verfügbar gilt die Software, wenn ihre wesentlichen Funktionen genutzt werden können. Nicht als Ausfallzeit gerechnet werden geplante Wartungsarbeiten nach Absatz 3, Zeiten höherer Gewalt nach Ziffer 17 sowie Störungen aus dem Verantwortungsbereich der Kund:innen, insbesondere ihrer Internetanbindung, ihrer Endgeräte und ihres Praxisverwaltungssystems.
- Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, in nutzungsarmen Zeiten durchgeführt und mindestens 48 Stunden vorher in Textform oder in der Software angekündigt.
- Unterschreitet die Verfügbarkeit in einem Kalendermonat den Wert nach Absatz 1, können die Kund:innen eine Gutschrift auf die für diesen Monat geschuldete Vergütung verlangen:
- unter 98 % bis einschließlich 95 %: 5 %,
- unter 95 % bis einschließlich 90 %: 10 %,
- unter 90 %: 20 %.
- Die Gutschrift ist innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf des betroffenen Kalendermonats in Textform geltend zu machen. Weitergehende Rechte der Kund:innen, insbesondere die Minderung nach Ziffer 15 und Schadensersatzansprüche nach Ziffer 16, bleiben unberührt; eine gewährte Gutschrift wird auf solche Ansprüche angerechnet.
- Die Pulse Technologies GmbH schuldet nicht den Erfolg des Zugangs zur Software oder deren Nutzbarkeit durch jedes Endgerät und behält sich vor, die Unterstützung der Software auf bestimmte Betriebssysteme und Endgeräte zu beschränken und diese Voraussetzungen regelmäßig an die technische Entwicklung anzupassen. Zeitweise Unterbrechungen des Zugangs zur Software können im Rahmen von notwendigen Wartungsarbeiten sowie im Rahmen der technischen Entwicklung der Homepage oder der App oder der Serverstruktur jederzeit eintreten; die Pulse Technologies GmbH behält sich die kurzzeitige Unterbrechung des Zugangs der Kund:innen zur Software hierfür vor.
8. Wartung und Pflege der Software
Die Wartung und Pflege umfasst die Bearbeitung von Bugs und Fehlfunktionen der Software (im Folgenden „Störungen“) durch erforderliche und angemessene Maßnahmen mit dem Ziel der Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der Lauffähigkeit und Verfügbarkeit der Software. Die Art und Weise der Störungsbeseitigung liegt im Ermessen der Pulse Technologies GmbH.
9. Störungsmeldungen
- Störungsmeldungen durch den:die Kund:in erfolgen ausschließlich an die E-Mail-Adresse support@medipulse.de.
- Um die Pulse Technologies GmbH in die Lage zu versetzen, die Störung beseitigen zu können, muss der:die Kund:in mindestens die nachfolgenden Angaben im Rahmen einer Störungsmeldung mitteilen:
- eine umfassende Beschreibung der aufgetretenen Störung,
- Datum und Uhrzeit der aufgetretenen Störung,
- die Angabe der betroffenen Funktion und der durchgeführten Operation(en), bei der (denen) die Störung aufgetreten ist,
- die genaue Beschreibung des verwendeten Betriebssystems bzw. des verwendeten Browsers,
- eine E-Mail-Adresse, unter welcher der:die Kund:in für eventuelle Rückfragen zu erreichen ist.
- Auf eine Störungsmeldung, die den vorstehenden Anforderungen genügt, antwortet die Pulse Technologies GmbH innerhalb von 24 Stunden an Werktagen mit einer qualifizierten Rückmeldung. Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertage in Deutschland. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Meldung in Textform unter der vorstehend genannten E-Mail-Adresse; telefonische Meldungen setzen die Frist nicht in Lauf. Eine qualifizierte Rückmeldung ist eine inhaltliche Aussage zur gemeldeten Störung; eine Frist für ihre Behebung wird dadurch nicht zugesagt.
- Der:die Kund:in kann in der Störungsmeldung eine Priorisierung mehrerer Störungen vorschlagen. Die Einordnung obliegt jedoch ausschließlich der Pulse Technologies GmbH.
- Die Pulse Technologies GmbH strebt an, dem:der Kund:in innerhalb von 24 Stunden nach Eingang seiner:ihrer Störungsmeldung eine Bestätigung über den Eingang der Störungsmeldung zukommen zu lassen. Die Bestätigung erfolgt an die E-Mail-Adresse des:der Absender:in der jeweiligen Störungsmeldung.
10. Störungsbehebungen
- Die Pulse Technologies GmbH ist bemüht, Störungen innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zu beheben. Die Störungsbehebung ist nur innerhalb der Geschäftszeiten der Pulse Technologies GmbH geschuldet. Die Geschäftszeit ist montags bis freitags, mit Ausnahme von bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen in Deutschland, von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
- Störungen, welche die Nutzung der Software verhindern oder eine wesentliche Funktion ausfallen lassen, und für die keine zumutbare Umgehungslösung besteht, bearbeitet die Pulse Technologies GmbH vorrangig vor sonstigen Störungen und Anfragen.
- Sind Störungen auf Software-Komponenten von Drittanbietern zurückzuführen, wird die Pulse Technologies GmbH den Drittanbieter hierüber in Kenntnis setzen und sämtliche Anstrengungen unternehmen, die Störung gemeinsam mit dem Drittanbieter oder nach entsprechender Instruktion durch den Drittanbieter zu beheben.
- Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen und sofern nicht explizit schriftlich anderweitig vereinbart, schuldet die Pulse Technologies GmbH keine Störungsbehebung innerhalb bestimmter Behebungszeiten. Sie strebt an, eintretende Störungen innerhalb angemessener Zeit zu beseitigen.
11. Zahlungsbedingungen
- Die Pulse Technologies GmbH bietet allen Neukund:innen einen kostenlosen Probemonat für die Nutzung der Software an. Nach Ablauf des Probemonats geht das Vertragsverhältnis automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über, sofern keine rechtzeitige Kündigung im Sinne des Ziffer 14 durch die Kund:innen erfolgt. Die Kündigung muss spätestens einen Tag vor Ablauf des Probemonats erfolgen.
- Nach Ablauf des Probemonats zahlen die Kund:innen für die Nutzung der Software einen monatlichen Betrag an die Pulse Technologies GmbH („Gebühr“). Die Gebühr wird nach Wahl der Kund:innen monatlich oder quartalsweise im Voraus fällig und über die gewählte Zahlungsmethode abgerechnet.
- Bei der Buchung zusätzlicher Leistungspakete zur Erlangung des erweiterten Nutzungsumfangs erfolgt eine Gebührenerhöhung entsprechend den auf der Plattform angegebenen Kosten für das jeweilige Leistungspaket.
- Soweit nicht gesondert ausgewiesen, verstehen sich alle Preise, die in diesen AGB oder auf der Plattform genannt werden, als Bruttopreise.
- Kommt der:die Kund:in mit der Zahlung in Verzug, kann die Pulse Technologies GmbH Verzugszinsen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Sinne des § 288 BGB verlangen und ist berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von 10 EUR pro Mahnung zu erheben.
- Zudem behält sich die Pulse Technologies GmbH das Recht vor, den Zugang zur Software zu sperren, bis die offenen Beträge beglichen wurden.
12. Zahlungsabwicklung
- Eine Zahlung ist nur unbar und über folgende Zahlungsmethoden möglich:
- Kreditkarte
- SEPA-Lastschrift
- PayPal
- Apple Pay
- Bei einer Zahlung durch Kreditkarte gelten im Einzelnen die Zahlungs- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Kreditkartenanbieters.
- Bei einer Zahlung per SEPA-Lastschrift erteilen die Kund:innen der Pulse Technologies GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat. Der Einzug erfolgt nicht vor Ablauf der Vorabinformation. Kann die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst werden oder widersprechen die Kund:innen der Abbuchung, ohne hierzu berechtigt zu sein, tragen sie die durch die Rückbuchung entstehenden Gebühren, soweit sie dies zu vertreten haben.
Zahlungen mittels einer vom Zahlungsdienstleister PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgen über PayPal (Europe) S.a.r.l. et Cie, S.C.A, 22–24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (nachstehend: PayPal). Dabei gelten die Nutzungsbedingungen von PayPal, die unter https://www.paypal.com/de/ abgerufen werden können. Zur Nutzung von PayPal kann unter Umständen die Erstellung eines PayPal-Kontos erforderlich sein. Bei PayPal stehen unterschiedliche Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Bei der Abwicklung mittels PayPal-Lastschrift zieht PayPal den Rechnungsbetrag vom entsprechenden Konto ein, sobald der:die Kund:in ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, nicht jedoch vor Ablauf der Vorabinformation. Kann die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst werden oder widerspricht der:die Nutzer:in der Abbuchung, ohne hierzu berechtigt zu sein, hat er:sie die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er:sie dies jeweils zu vertreten hat.
Bei Bezahlung als „PayPal-Rechnung“ wird die Zahlungsforderung an PayPal abgetreten. Vor Annahme der Abtretungserklärung führt PayPal unter Verwendung der übermittelten Daten des:der Nutzer:in eine Bonitätsprüfung durch. PayPal behält sich vor, die Zahlung mittels Rechnung zu verweigern, falls die Prüfung der Bonität negativ verläuft. Wird die Zahlungsart zugelassen, ist der Rechnungsbetrag durch den:die Nutzer:in binnen 30 Tagen ab Erhalt der Leistung an PayPal zu leisten, sofern kein anderes Zahlungsziel vorgegeben ist. Die schuldbefreiende Zahlung ist in diesem Fall ausschließlich an PayPal möglich. Die Nutzungsbedingungen von PayPal für den Rechnungskauf sind abrufbar unter https://www.paypal.com/de/.
- Für eine Zahlung über Apple Pay, zur Verfügung gestellt über den Zahlungsdienstleister Apple Inc., One Apple Park Way, Cupertino, CA 95014, USA, muss der:die Nutzer:in den Browser „Safari“ nutzen, bei Apple registriert sein, die Funktion Apple Pay aktiviert haben, sich mit seinen:ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar nach der Rechnungstellung durchgeführt.
13. Preisanpassung
- Die Pulse Technologies GmbH ist berechtigt, die vereinbarten Preise höchstens einmal innerhalb von zwölf Monaten anzupassen.
- Eine Anpassung wird den Kund:innen mindestens sechs Wochen vor Beginn des Abrechnungszeitraums, ab dem sie gelten soll, in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung nennt den bisherigen Preis, den neuen Preis und den Zeitpunkt des Wirksamwerdens.
- Die Kund:innen können den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Auf dieses Recht und die Frist weist die Pulse Technologies GmbH in der Mitteilung ausdrücklich hin. Kündigen die Kund:innen nicht, gilt die Anpassung ab dem mitgeteilten Zeitpunkt.
- Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht, soweit sich die Vergütung allein deshalb ändert, weil die Kund:innen ein anderes Leistungspaket buchen oder sich die Zahl der Vollzeitäquivalente nach Ziffer 4.2 ändert.
14. Vertragslaufzeit
- Nach Ablauf des Probemonats hat der Vertrag eine feste Laufzeit von 12 Monaten. Innerhalb der ersten drei Monate kann der Vertrag jederzeit zum Monatsende gekündigt werden.
- Nach Ablauf der 12 Monate verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
- Die Kündigung hat jedenfalls in Textform (z. B. per E-Mail an support@medipulse.de) oder schriftlich an den Geschäftssitz zu erfolgen.
15. Gewährleistung
- Die Pulse Technologies GmbH überlässt den Kund:innen die Software für die Dauer des Vertrages zum Gebrauch. Es gelten die Vorschriften des Mietrechts, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
- Die Software ist mangelfrei, wenn sie die in Ziffer 2 und in den jeweiligen Vertragsunterlagen beschriebene Beschaffenheit aufweist. Unerhebliche Abweichungen bleiben außer Betracht.
- Mängel sind nach Ziffer 9 zu melden; ihre Beseitigung richtet sich nach Ziffer 10. Die Verfügbarkeit richtet sich nach Ziffer 7.
- Die verschuldensunabhängige Haftung der Pulse Technologies GmbH für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536 a Absatz 1 Alternative 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), ist ausgeschlossen. Im Übrigen richtet sich die Haftung auf Schadensersatz nach Ziffer 16.
- Das Recht der Kund:innen, einen Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen (§ 536 a Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), besteht nur, wenn die Pulse Technologies GmbH mit der Beseitigung in Verzug ist oder sie ernsthaft und endgültig verweigert.
16. Haftung
- Zur Gewährleistung der Nutzbarkeit der Software hält die Pulse Technologies GmbH die notwendigen technischen Voraussetzungen in Hard- und Software, insbesondere durch Zurverfügungstellung hinreichender Serverkapazitäten und deren Verbindung zum Internet vor, soweit letztere von Seiten der Pulse Technologies beeinflusst werden kann.
- Die Pulse Technologies GmbH ist nicht am Beratungsverhältnis zwischen Kund:in und Drittanbieter beteiligt und haftet nicht für etwaige Schäden, die in diesem Vertragsverhältnis entstehen oder ihre Ursache darin haben.
- Die Pulse Technologies GmbH ist für die Zurverfügungstellung der Schnittstellenplattform verantwortlich; für die Richtigkeit der von den Drittanbietern importierten Daten haftet sie nicht.
- Die Pulse Technologies GmbH haftet unbeschränkt
- für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzungshandlungen,
- für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
- im Umfang einer etwaig selbst übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung der Pulse Technologies GmbH der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des hier in Rede stehenden Geschäftes vorhersehbar und typisch ist.
- Für den Verlust von Daten haftet die Pulse Technologies GmbH nach den vorstehenden Absätzen. Die Pulse Technologies GmbH sichert die Daten der Kund:innen regelmäßig; die Sicherungen werden verschlüsselt und ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufbewahrt. Beruht ein Datenverlust darauf, dass die Pulse Technologies GmbH diese Sicherungspflicht verletzt hat, so ist der Ersatzanspruch der Höhe nach auf den Aufwand begrenzt, der für die Wiederherstellung der Daten aus einer pflichtgemäß erstellten Sicherung erforderlich gewesen wäre.
- Eine weitergehende Haftung der Pulse Technologies GmbH besteht nicht.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter:innen, Vertreter:innen und Organe der Pulse Technologies GmbH.
17. Höhere Gewalt
- Ereignisse höherer Gewalt, welche die Erbringung der vertraglichen Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien die betroffene Vertragspartei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Epidemien, hoheitliche Anordnungen sowie großflächige Ausfälle der Strom- oder Telekommunikationsversorgung, jeweils soweit sie unvorhersehbar waren und auch mit zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten.
- Arbeitskämpfe im eigenen Betrieb der Pulse Technologies GmbH sowie Umstände, die sie zu vertreten hat, gelten nicht als höhere Gewalt.
- Die betroffene Vertragspartei unterrichtet die andere unverzüglich über Eintritt, voraussichtliche Dauer und Umfang der Störung und unternimmt die ihr zumutbaren Anstrengungen, um die Auswirkungen zu begrenzen.
- Dauert die Störung länger als zwei Monate an, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs zu kündigen. Für Leistungen, die infolge der Störung nicht erbracht wurden, entfällt die Vergütung; bereits gezahlte Beträge werden erstattet.
- Ansprüche aus Ziffer 16 bleiben unberührt, soweit die Pulse Technologies GmbH die Störung oder deren Auswirkungen zu vertreten hat.
18. Vertraulichkeit
- Die Vertragsparteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrages.
- Vertraulich sind alle als vertraulich bezeichneten Informationen sowie solche, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, insbesondere betriebswirtschaftliche Kennzahlen, Abrechnungs- und Personalangaben der Kund:innen einerseits sowie Preise, Software, Konzepte und Entwicklungen der Pulse Technologies GmbH andererseits.
- Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diesen Vertrag öffentlich bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits vorher bekannt waren, die sie unabhängig entwickelt hat oder die sie aufgrund Gesetzes, gerichtlicher Entscheidung oder behördlicher Anordnung offenlegen muss. Im letzten Fall unterrichtet sie die andere Partei unverzüglich, soweit dies rechtlich zulässig ist.
- Vertrauliche Informationen werden nur an solche Beschäftigten und Beauftragten weitergegeben, die sie zur Durchführung des Vertrages benötigen; diese sind entsprechend zu verpflichten.
- Die Pflicht besteht für die Dauer des Vertrages und drei Jahre über seine Beendigung hinaus. Die Schweigepflicht nach Ziffer 19 sowie gesetzliche Geheimhaltungspflichten bleiben unberührt und gelten zeitlich unbegrenzt.
19. Datenschutz und Schweigepflicht
- MediPulse verarbeitet keine direkt patientenbezogenen Daten. Zur Identifikation wird eine praxisinterne ID genutzt, die nur innerhalb der Praxissoftware rückverfolgbar ist. Dadurch wird ein höchstes Maß an Datenschutz gewährleistet.
- Alle Datenübertragungen erfolgen verschlüsselt über HTTPS/SSL. Die Speicherung erfolgt auf zugriffsgeschützten Servern mit gesicherten Datenbanken, die nur autorisierten Systemen zugänglich sind.
- Die Pulse Technologies GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
- Die Mitarbeiter:innen und etwaige Kooperationspartner der Pulse Technologies GmbH unterliegen bezüglich aller durch die Kund:innen zur Verfügung gestellten Daten und Informationen der Schweigepflicht und sind für deren Wahrung verantwortlich. Die Pulse Technologies GmbH stellt dies durch entsprechende Geheimhaltungsvereinbarungen mit Mitarbeitern arbeitsrechtlich sicher. Die Pulse Technologies GmbH erhebt ausschließlich die für die Bereitstellung der Software und für die Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten.
- Zwischen MediPulse und den Kund:innen kommt ferner auf Basis des Art. 28 DSGVO ein Auftragsverarbeitungsvertrag zustande, welcher als Anlage 1 Bestandteil dieser AGB ist.
20. Änderung der AGB
- Die Pulse Technologies GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus wichtigen Gründen erforderlich ist, insbesondere zur Anpassung an gesetzliche oder technische Änderungen. Die geänderten Bedingungen werden dem:der Kund:in in Textform mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt.
- Widerspricht der:die Kund:in nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Frist wird die Pulse Technologies GmbH ausdrücklich hinweisen. Widerspricht der:die Kund:in, behalten die bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.
- Soweit eine Fortsetzung des Vertrages für die Pulse Technologies GmbH mit den alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzumutbar ist, ist die Pulse Technologies GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
21. Schlussbestimmungen
- Auf Verträge zwischen der Pulse Technologies GmbH und Kund:innen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) Anwendung.
- Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der Pulse Technologies GmbH und den Kund:innen wird München vereinbart.
- Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.